Quads haben meist eine VKP-Zulassung. Max. 15KW/20 PS.
Größere Quads sind (werden) meist gedrosselt.
Bauliche Unterschiede: Vorne ein Scheinwerfer, hinten ein Rücklicht und Bremslicht.
COC-Papiere für die EU-Staaten und deutscher Fahrzeugbrief erforderlich.

ATV-Zulassung als Zugmaschine möglich.
Bauliche Unterschiede: Vorne 2 Scheinwerfer, hinten zwei Rück- und Bremslichter.
Kennzeichenpflicht für Quad/ATV vorne und hinten, wie Autozulassung.
Versicherungspflicht erfolgt über die Versicherungsgesellschaften in einer gesonderten Quad- und ATV-Versicherung.

Unser kompetenter Partner hier ist die Sparkassen-Versicherung. Die günstigsten Versicherungstarife und Top-Service vor Ort.

Zugmaschinen-Zulassung ab 01.01.2013 geänderter Steuersatz
Ackerschlepperzulassung
LOF 33,--Euro /Jährlich

Pflichten Quad und ATV

  • Allgemeine Helmpflicht für beide Fahrzeugtypen
  • Verbandskasten und Warndreieck
  • Empfohlen wird eine Schutzbekleidung oder gute Outdoorkleidung sowie Handschuhe
Quad STOP Bodensee
Zum Riesenberg 15
78476 Allensbach
Gewerbegebiet
Deutschland
Tel.: +49 (0)7533 919 240 01
Fax: +49 (0)7533 919 240 09
info@quad-stop-bodensee.de
www.quad-stop-bodensee.de
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