Quads haben meist eine VKP-Zulassung. Max. 15KW/20 PS.
Größere Quads sind (werden) meist gedrosselt.
Bauliche Unterschiede: Vorne ein Scheinwerfer, hinten ein Rücklicht und Bremslicht.
COC-Papiere für die EU-Staaten und deutscher Fahrzeugbrief erforderlich.
ATV-Zulassung als Zugmaschine möglich.
Bauliche Unterschiede: Vorne 2 Scheinwerfer, hinten zwei Rück- und Bremslichter.
Kennzeichenpflicht für Quad/ATV vorne und hinten, wie Autozulassung.
Versicherungspflicht erfolgt über die Versicherungsgesellschaften in einer gesonderten Quad- und ATV-Versicherung.
Unser kompetenter Partner hier ist die Sparkassen-Versicherung. Die günstigsten Versicherungstarife und Top-Service vor Ort.
Zugmaschinen-Zulassung ab 01.01.2013 geänderter Steuersatz
Ackerschlepperzulassung
LOF 33,--Euro /Jährlich
Pflichten Quad und ATV
- Allgemeine Helmpflicht für beide Fahrzeugtypen
- Verbandskasten und Warndreieck
- Empfohlen wird eine Schutzbekleidung oder gute Outdoorkleidung sowie Handschuhe